Wann erhalte ich das Zutrittsmedium für die Parkgarage?
Welche Art von Zutrittsmedium Sie für den Zutritt in die entsprechende Parkgarage zugestellt erhalten, können Sie dem Mietvertrag unter Ziffer 3 entnehmen.
Dieses Zutrittsmedium wird Ihnen kurz vor Mietbeginn per Postweg an Ihre Adresse versendet.
Sofern der Zutritt in die Parkgarage mit einem Credit Suisse-Badge möglich ist, wird die Zutrittsberechtigung per Mietbeginn auf Ihrem persönlichen Credit Suisse-Badge freigeschaltet.
Wohin muss das Zutrittsmedium nach dem Mietende retourniert werden?
Nach dem Mietende sind externe Zutrittsmedien innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen an die MIBAG Property Managers AG zu retournieren:
MIBAG Property Managers AG, Parking Space Management, Bernerstrasse Süd 167, 8048 Zürich
Sofern die Zutrittsberechtigung in die Parkgarage auf Ihrem persönlichen Credit Suisse-Badge aufgeschaltet war, wird die Berechtigung per Mietende gelöscht.
Gibt es eine Mindestmietdauer?
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Monat (es können keine pro Rata-Verrechnungen vorgenommen werden).
Wie muss ich vorgehen, wenn ich den Mietvertrag kündigen möchte?
Die Mietverträge können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen auf jedes Monatsende gekündigt werden.
Ihre Kündigung können Sie per E-Mail unter Angabe folgender Informationen an parking@mibag.com zustellen:
- Name, Vorname
- Bezeichnung/Adresse Liegenschaft, Parkplatz-Nummer
- Kündigungsdatum
Wie erhalte ich einen Platz auf der Warteliste?
Zurzeit sind keine Parkplätze/Parkberechtigungen in der von Ihnen gewünschten Liegenschaft verfügbar? Schreiben Sie uns ein E-Mail an parking@mibag.com. Gerne platzieren wir Sie auf unserer Warteliste und kontaktieren Sie, sobald ein entsprechender Parkplatz/eine Parkberechtigung frei wird.
Wie lange dauert es von meiner Anmeldung bis zur Ausstellung des Mietvertrages?
Grundsätzlich muss mit einer Frist von rund 14 Tagen gerechnet werden. D.h. es können rund zwei Wochen von Ihrer Anmeldung bis zum Erhalt des Parkplatzmietvertrages vergehen.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass der Mietbeginn jeweils ausschliesslich auf den ersten Tag eines jeden Monats ausgestellt werden kann.
Ich arbeite im Teilzeitpensum – muss ich den vollen Mietzins bezahlen?
Eine Teilzeitbeschäftigung kann nur in den folgenden Parkings berücksichtigt werden:
- CS Tower
- Galleria
- Stettbach
- Gümligenpark
Sofern eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt, reduziert sich der im Mietvertrag genannte Mietzinspreis (= 100%) entsprechend und wird dem jeweiligen Beschäftigungsgrad angepasst.
Ich habe gekündigt und mir wurde trotzdem im Monat des Mietendes die Miete nochmals belastet. Ist das korrekt?
Die Parkplatzmiete wird jeweils in 'Echtzeit' verrechnet. D.h. im aktuellen Monat wird auch die geschuldete Miete für den gegenwärtigen Monat belastet – siehe folgendes Beispiel:
Lohnabzug Januar 2018 >> entspricht Mietzins Januar 2018